Fiat 124 Spider Produktion eingestellt? Herstellungsende Abarth?

  • Wie das technisch gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich gehe mal davon aus, dass der zeitliche Wechselintervall erst ab Zulassung berechnet wird. Der Zahnriehmen ist auf Halde ja keiner Belastung oder Verschleiß ausgesetzt. Im Übrigen lasse ich alle Serviceintervalle bei Fiat ausführen. Sollen die sich darüber den Kopf zerbrechen

  • Wie das technisch gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich gehe mal davon aus, dass der zeitliche Wechselintervall erst ab Zulassung berechnet wird. Der Zahnriehmen ist auf Halde ja keiner Belastung oder Verschleiß ausgesetzt. Im Übrigen lasse ich alle Serviceintervalle bei Fiat ausführen. Sollen die sich darüber den Kopf zerbrechen

    Moin,


    das ist so nicht ganz richtig.
    1. Auch Zahnriemen altern ! Selbst durch herumliegen im Materiallager... ich würde mir jedenfalls keinen 10 Jahre Alten Riemen mehr einbauen lassen, extremes Beispiel
    2. Der Riemen ist ja montiert, also ist er a) unter Spannung b) wird er an den jeweiligen Rollen umgelenkt, ist dort also noch mehr auf Spannung.
    Und das dann sogar ggf. mehrere Jahre, dieser Riemen ist mehr gealtert als wenn der Wagen einige paar Tausend Km bewegt worden wäre (ich rede natürlich nicht von "hirnrissigen Vollgas und Zwischenspurt Probefahrten)


    Ich bin zugegebenermaßen kein Experte, und 1 Jahr oder 1,5 Jahre sind bestimmt noch ok, aber "irgendwann" hört es auch auf. Und bei den Spidern scheinen tatsächlich welche seit Mitte/Ende 2016 in Kippenheim oder hinten in der Ecke beim Händler rumzustehen. Das wären also mittlerweile 3 Jahre.
    Und wer weiss, wann die wirklich produziert und nach D transportiert wurden. Womöglich nochmals 2-4 Monate früher... Und der Riemen muss ja auch erst hergestellt werden, und ob das 100% Just in time passiert...


    Fazit für mich:
    1 Jahr ok, alles darüber hinaus mit ins Intervall mit reinrechnen (in meinem Falle relativ egal, weil der spätestens in 3 Jahren sowieso 120.000km gelaufen hat und runter kommt.


    Gruß
    L.

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  • Aber der Zahnriemenwechsel sollte ja alle 5 Jahre oder 100k Kilometer gewechselt werden richtig? Das bedeutet jetzt das du dir im Grunde einen „Neuwagen“ kaufst und musst dann in deinem Fall nach 3 Jahren bereits den zahnriemen wechseln..

    Das Wechselintervall für den Zahnriemen beträgt 6 Jahre oder 120.000km bei normaler Belastung oder bei starker Beanspruchung 4 Jahre oder 60.000km.

  • mag ja alles sein, aber wie bereits gesagt, der Wagen geht nach Vorgabe zum Service und damit hat sich das für mich erledigt. Ich bin kein Kfz Mechaniker und fühle mich nicht ansatzweise verpflichtet dies zu prüfen. Sollte der Riehmen reißen trotz der Einhaltung der Serviceintervalle, ist dies ein Fall der Gewährleistungpflicht des Händlers. Worauf sollen wir Kunden denn noch alles achten :cursing:

  • mag ja alles sein, aber wie bereits gesagt, der Wagen geht nach Vorgabe zum Service und damit hat sich das für mich erledigt. Ich bin kein Kfz Mechaniker und fühle mich nicht ansatzweise verpflichtet dies zu prüfen. Sollte der Riehmen reißen trotz der Einhaltung der Serviceintervalle, ist dies ein Fall der Gewährleistungpflicht des Händlers. Worauf sollen wir Kunden denn noch alles achten :cursing:

    Moin,


    welche "Gewährleistungspflicht" des Händlers denn bitte schön, wenn dir am 1. Juli 2023 ein Zahnriemen reisst, Du deinen Wagen z.B. am 1.1.2019 gekauft hast, er am 1.9.2018 Erstzulassung bekommen hat, jedoch von Juli 2016 bis zu Deinem Kauf /Auslieferung, also 2,4 Jahre in Kippenheim gestanden hat? Also 4,5 Jahre nach Kauf bzw. 6,5 Jahre nach Produktion...


    Und selbst über die Garantie (2 Jahre bzw. 4 Jahre) kann es bei einem ZR Riss schon schwierig werden, da ja Gebrauchs- und Verschleissteil.


    Grüße
    L.

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  • Natürlich ist nicht jeder Fall abgedeckt. Meine Aussage bezog sich ja auch darauf, dass ich mich beim notwendigen Tausch des ZR und sonstiger Dinge die beim Service fällig sind, auf die Werkstatt verlasse und dies nicht selbst überwache. Wenn die den ZR nicht tauscht obwohl lt. Service notwendig, wäre dies natürlich ein Haftungsfall der Werkstatt. Machen die alles richtig und es gibt trotzdem einen Schaden, habe ich Pech gehabt. Es wird sich immer eine Konstellation konstruieren lassen, die nicht eindeutig ist. Darum ging es aber nicht. Das könnte man nun ewig hin und her diskutieren.

  • Ich würd da auch nach Erstzulassung gehen. Woher soll denn der Kunde auch wissen wie lange der Wagen eventuell schon auf Lager stand. Jeder schaut ja auch nicht beim Kauf auf die DOT Nummer oder so. Nur übers Wechselintervall drüber hinaus würd ich nicht warten.

  • Ich würd da auch nach Erstzulassung gehen. Woher soll denn der Kunde auch wissen wie lange der Wagen eventuell schon auf Lager stand. Jeder schaut ja auch nicht beim Kauf auf die DOT Nummer oder so. Nur übers Wechselintervall drüber hinaus würd ich nicht warten.

    Moin,


    ein klares Jein, würde ich sagen ;)
    Deswegen gibt es ja die feinen und gemeinen Unterschiede zwischen Fabrikneu und Neuwagen zum Beispiel.


    Und Spider Standuhren von Juni 2016 sind definitiv nicht mal mehr Neuwagen (und sind es auch schon seit Ende 2017 nicht mehr gewesen).
    Da juckt die EZ von z.B. 2019 nun gar keinen mehr.


    Und wenn der Kunde nicht fragt, dann ist es ein Problem des Kunden ! ggf. auch Irreführung des Verkäufers.
    Mir hat man z.B. eine "Verbindliche "Neuwagenbestellung" als Vertragsdokument vorgelegt, meiner soll laut Händler 06/2018 sein, war also März 2019 schon kein Neuwagen mehr...


    Gruß
    L.

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  • Insulaner ich sehe da kein Jain. Die Gewährleistung und Garantie beginnt erst mit der Erstzulassung/Übergabe des Fahrzeugs.


    Und ich denke, dass sie hier niemand um seinen Zahnriemen Sorgen machen muss.

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