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Nur mal so am Rande:
Die Benutzung eines nicht zugelassenen LED Leuchtmittels, selbst beim Rückfahrlicht, verstößt gegen die StVZo und kann zum Erlöschen der Zulassung führen.
Ist doof, solltet Ihr aber immer im Hinterkopf behalten (und war der Grund warum ich solche Änderungen bisher nicht vorgenommen hab')
- ThyMaster
... ich seh schon die Schlagzeile in den Boulevardzeitungen: "... nebst Rasern, Dränglern und Angetrunkenen konnte anlässlich einer grossangelegter Verkehrskontrolle auch ein Sportwagenfahrer gestoppt werden, dessen Rückfahrleuchte unerlaubter Weise ein LED-Leuchtmittel enthielt. Das Fahrzeug wurde umgehend aus dem Verkehr gezogen und sichergestellt."
ThyMaster... ist humorvoll und in keiner Weise abschätzig Dir gegenüber gemeint - jeder soll ja seine eigene Linie vertreten. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies in der Praxis zum Erlöschen der Zulassung führt. Es ist ja nicht ein sicherheitsrelevantes Element wie Scheinwerfer, Blinker oder Rücklicht. Andererseits kenne ich die deutsche Justiz nicht... aber der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gilt da sicherlich auch
... ich seh schon die Schlagzeile in den Boulevardzeitungen: "... nebst Rasern, Dränglern und Angetrunkenen konnte anlässlich einer grossangelegter Verkehrskontrolle auch ein Sportwagenfahrer gestoppt werden, dessen Rückfahrleuchte unerlaubter Weise ein LED-Leuchtmittel enthielt. Das Fahrzeug wurde umgehend aus dem Verkehr gezogen und sichergestellt."
ThyMaster... ist humorvoll und in keiner Weise abschätzig Dir gegenüber gemeint - jeder soll ja seine eigene Linie vertreten. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies in der Praxis zum Erlöschen der Zulassung führt. Es ist ja nicht ein sicherheitsrelevantes Element wie Scheinwerfer, Blinker oder Rücklicht. Andererseits kenne ich die deutsche Justiz nicht... aber der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gilt da sicherlich auch
Ich gebe Euch ja recht, aber tatsächlich könnte eine findige Versicherung bei einem Auffahrunfall "nachweisen", dass Du eine Mitschuld wg unsachgemäßer Rückbeleuchtung trägst...
Just my 2 cents
- ThyMaster
Macht euch nicht ins Hemd, nach einem Birnchen schaut sicher niemand.
Vor Allem nicht in dem Rückfahrscheinwerfer.
Sind die Dinger auch Canbus kompatibel oder meldet der Spider dann ein defektes Licht ?
- ThyMaster
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Sind die Dinger auch Canbus kompatibel oder meldet der Spider dann ein defektes Licht ?
- ThyMaster
Keinerlei Fehlermeldungen
Da wird intern ein Vorwiderstand verbaut sein, der somit bzgl. der Wattzahl dem CAN-Bus ein Glühbirnchen vorgaukelt. Daher gibt es auch keine Fehlermeldung.
@ThyMaster ... apropos CAN-Bus-kompatibel - ein kleiner Exkurs... (sorry, ein bisschen Haarspalter- und Besserwisserei sei mir gegönnt
Verbaute Verbraucher wie LEDs oder Glühlampe können im technischen Sinne nicht CAN-Bus-kompatibel sein. Die korrekte Aussage wäre ob sie von der Fahrzeugelekronik überwacht werden - was mit dem CAN-Bus per se nichts zu tun hat. Dies geschieht typischerweise durch Detektieren des Stromes durch eine Überwachungselektronik. LEDs "ziehen" bedeutend weniger Strom als vergleichbare Glühlampen was die Überwachung als "Defekt" deutet. Vor der Zeit des CAN-Buses wurde die Überwachung und Anzeige im Cockpit noch sehr "analog" aufgebaut. Das ganze Überwachungssystem musste aufwändig verkabelt werden. Um die Menge der Kabel zu den Überwachungspunkten trotzdem in vernünftigem Rahmen zu halten, wurden deshalb oftmals nur die wichtigsten Lampen (Scheinwerfer, Rück-/Bremslilcht) überwacht.
Mit Einzug der Bussystemen (CAN, LIM, etc.) wurden die Überwachungspunkte nicht mehr über lange Kabel zentral im Fahrzeug zusammengeführt sondern mittels möglichst kurzer Kabel an sogenannte Controller angeschlossen. Diese enthalten einerseits die Überwachungselektronik und anderseits die Anbindung an ein Bussystem (z.B. CAN-Bus). Damit konnten Kosten und Gewicht für die Verkablung drastisch reduziert werden. An deren Stelle tritt nun eine grosse Zahl an Controllern und eine zunehmend komplexere Fahrzeug-Software.
Da es in der Automobilindustrie um jeden Cent geht, wird auch bei den Controllern und deren Verkablung gespart... also auch bei nicht zwingend notwendiger Überwachung von eher unwichtigen Leuchtmitteln.
Wenn man also weiss, welche Leuchtmittel nicht überwacht werden, können dort auch einfache LEDs ohne Vorwiderstand eingesetzt werden.
Mittlerweile sind aber die meisten LEDs in den automobiltypischen Bauformen (Sockelformen) mit Vorwiderständen ausgerüstet.
Nochmals sorry für die eher theoretischen Ausführungen... ich war gerade so schön im Fluss
Beste Grüsse
... und noch ein Gedanke in Sachen LED-Birnchen:
beim Ersatz eines Glühbirnchens durch eine LED ist nebst der identischen Sockelnorm (z. B. BA 15) auch die Bauform und die Anordnung der einzelnen LEDs am Träger entscheidend:
Schöne Grüsse
Ich muss sagen, dass ich mich förmlich dazu zwingen muss, beim Rangieren bzw. Rückwärtsfahren aufs Display und die Rückfahrkamera zu achten. Es ist mein erstes Fahrzeug mit einer RFK und ich denke da einfach nicht dran. Ich tue mich da wirklich schwer, da ich seit 36 Jahren meinen Lappen habe und ich mich immer auf die Rückspiegel, den Blick nach hinten und mich selbst verlassen habe. Manchmal realisiere ich erst nach dem Ausparken, dass ich ja eine RFK habe und dass ich ja auch mal auf den Bildschirm hätte sehen können. Es ist einfach völlig ungewohnt.
geht mir genauso. Ich verlasse mich immer auf meine eigene Optik und nutze die Kammera nicht wirklich.