Das relevante "E - Prüfzeichen" ist auf das gehäuse gedruckt! Also wenn die Lampfen gewechselt werden ist weiterhin ein E-Prüfzeichen vorhanden. Wenn man ein gesamtes Element inkl. Gehäuse wechselt und darauf kein E-Prüfzeichen zu finden ist. Dann ist es erst illigal.
Ich bin kein Verkehrsjurist, aber ich denke Du begibst Dich hier auf dünnes Eis. Schon ein Tausch eine normalen Standlichtbirne gegen eine nicht genehmigte LED ist 100 % illegal, auch wenn das Gehäuse, die Fassung und das Glas weiter im Originalzustand sind. - Genau dieser Vorfall hat sich im Bekanntenkreis kürzlich ereignet.
Laut Beschreibung sollen die ja auch homologiert sein. Hast Du eventuell die Möglichkeit die Lichtstärke bzw. Leuchtkraft im Vergleich zur Originalbirne vor dem Einbau zu testen? Meine Messergebnisse (Die Beleuchtung am Fiat 124) waren ja echt ernüchternd.
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