Mein Nachbar hat sich einen teuren Sportwagen finanziert und wurde Schuldlos in einen schweren Unfall verwickelt, ergebnis der Audi S war nur noch Schrott. Tja wie üblich wurde nur der Zeitwert von der VS. Bezahlt nun entstand aber zum Neuwert ein beträchtlicher Unterschied was die Finanzierungs Gesellschaft abert nicht interessiert hat. Ergo es entsand eine Differenz von 8Ts Euro welches die Bank noch haben wollte.
Ein langes Gesicht bei meinen Nachbarn war die Folge, weil in seiner VS. Police stand das bei einem Leasingfahrzeug der Ausgleich vom Zeitwert zum Neuwert ausgeglichen wird......von finanzierten Fahrzeugen stand da leider nichts..... eine böse Falle wie ich meine! Denn im Grunde ist das nicht viel anderes........auch hier haben ja viele eine Rückgaberecht mit gesicherter Endsumme im Vertrag......wie beim Leasing des Fahrzeuges.
Auch der Rechtschutz konnte da nicht weiterhelfen.
Nun ich verfmute mal das auch hier so mancher eine Finanzierung wenn auch vielleicht nur ein Restbeitrag beantragt hat, also prüft Eure VS Unterlagen ob eine GAP ....will sagen ein Ausgleich zumindest der ersten 3Jahre für ein Neufahrzeug mit dabei ist.....sonst habt ihr wie der Audi Fahrer voll die Axxxx Karte gezogen.
Viele VS. Gesellschaften bieten die GAP nehmlich nicht an...oder nur im kleingedruckten für Leasingfahrzeuge.
Also uffpasse und genau nachlesen.