Das ist echt frech. Ich habe noch nie dafür zahlen müssen. Auch nicht bei Gerauchtfahrzeugen. Da gibt's nur eins, für den Service einen anderen Händler suchen.
Warndreieck und Verbandskasten
-
-
Das ist wirklich kein guter Service, auch ich habe das immer ohne Berechnung bekommen
-
Bei mir auch ohne Berechnung. Wenn ich ein neues Auto kaufe, dann sind da immer Warndreieck, Warnweste, Verbandszeug und textile Fußmatten auf Kosten des Händlers drin. Habe ich immer so bekommen.
-
Ohne Verbandskasten und Warndreieck darf ein Auto nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Händler darf Dir also überhaupt kein Fahrzeug aushändigen ohne.
-
... es geht ja darum wer es bezahlt.
-
Ich denke das ist eindeutig. Wenn nicht anders im Kaufvertrag festgehalten, kann der Endkunde davon ausgehen ein Fahrzeug zu erhalten, dass der Straßenverkehrsordnung entspricht.
-
Moin,
Nein ist nicht eindeutig. Nur weil es Pflicht ist, das während des Betriebs dabei zu haben, ist es keine Pflicht des Händlers es " kostenlos " einzulegen.Zwar pissig zumindest bei einem Neuwagen, Jahreswagen, Jungwagen oder teurem Gebrauchtem, aber keine Pflicht ( Viellleicht bei Neuwagen schon, weil damit ein Auto komplett ist ).
Es zwingt Dich ja niemand ohne das Gelumps vom Hof zu fahren kannst ja was mitbringen, es kaufen oder den Wagen mit Anhänger holen.
Gleiche/ ähnliche Logik wie beim Fahrrad, Beleuchtung ist Pflicht trotzdem darf man Mountainbikes und Rennräder auch ohne verkaufen. Nur fahren darfst Du damit nicht.
Grüße
L.Ps. Man kann natürlich auch sagen, dass wer sich ein Auto kauft für 25, 35 Tausend Euro und 200 Euro für Zierringe auch 10 20 Euro überhaben sollte für sowas
-
Rechtlich gesehen ist der Verkäufer nicht verpflichtet Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste dem Auto beizupacken.
Schwachsinn wie ich finde. Ohne zu fahren gibt bei einer Kontrolle eine Strafe weil diese Gegenstände Pflicht sind.
Ich finde es sollte Pflicht sein so etwas bei dem Verkauf mitzugeben aber das wird ja nur ein Wunsch bleiben.
Aber hier kann man schon sehen welchem freundlichen die Kundenzufriedenheit wichtig ist.
Ich habe das bisher immer beim Kauf angesprochen und wenn der Verkäufer gesagt hat, können Sie kaufen, habe ich erwidert, ja woanders, genau wie das Auto.
Das wirkt. -
nein zu 100% verpflichtet ist ein Händler nicht, aber wie oben erwähnt ist damit garantiert das bei einer kontrolle gleich der erste Ärger droht.
Wenn man ein neues oder gebrauchtes Auto bei einem Händler kauft hat dieses unerässliche Zubehör an Bord zu sein.
Das vereinbare ich aber auch immer bei der Preisverhandlung, welcher Händler dann noch mit Zahlung kommt darf sein Auto gerne behalten.
Leute der Autoverkauf wird mit Sicherheit nicht besser in nächster Zeit, im Gegenteil. Die Händler müssen sich schon etwas einfallen lassen damit Kunden gerade bei Ihnen kaufen sollen.