Fahrzeugkauf - Tageszulassung im Dezember 2018 - Baujahr 10.2016 - was für Möglichkeiten habe ich?

  • Vielen lieben Dank für die Rückmeldung und Hilfe. Das Fahrzeug wurde am 23.05.2017 produziert, also 2 Jahre alt. Ist das noch ein Neuwagen? Ich kann doch ein 2 Jahre altes Auto nicht als Neuwagen verkaufen. Kann ich hier rechtlich etwas geltend machen wie z.B. Preisminderungen?

  • Eine Frage der rechtlichen Definition. Es ja kein Neuwagen sondern eine Tageszulassung. Und du hast die Preisminderung ja schon bekommen , indem du bspw. 20.000€ statt grob 32.000€ gezahlt hast. Wenn Du unzufrieden bist , dann tritt - wenn der Händler es mitmacht - von Kaufvertrag zurück oder nimm dir nen Anwalt. Zulassen solltest du den Wagen dann aber nicht auf Dich. Aber das nur als Bewertung aus dem Bauch heraus ohne Gesetzestext und Urteile zur Hand....

    Abarth 124 Tourismo Automatik und Audi TT 1.8 Quattro

  • Vielen lieben Dank für die Rückmeldung und Hilfe. Das Fahrzeug wurde am 23.05.2017 produziert, also 2 Jahre alt. Ist das noch ein Neuwagen? Ich kann doch ein 2 Jahre altes Auto nicht als Neuwagen verkaufen. Kann ich hier rechtlich etwas geltend machen wie z.B. Preisminderungen?

    Wie viel % Nachlass hast Du schon bekommen auf den Listenpreis? Das darfst Du dabei nicht außer acht lassen. Ansonsten, worin außer einem schon gealterten Zahnriemen besteht jetzt ein tatsächlicher Nachteil? Ich würde mit dem Händler eine Vereinbarung über einen günstigen oder ggf. kostenlosen Zahnriemenwechsel in zwei Jahren treffen und gut is.

  • @sonnenwend: Sehe ich genauso. Was soll Fiat da machen? Verschenken? Irgendeinen Tod muss man sterben. Billig und gestern aus der Fabrik (bildlich) ist etwas zu viel verlangt. Aber das ist nur meine Meinung....

    Abarth 124 Tourismo Automatik und Audi TT 1.8 Quattro

  • Unter einem Neuwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, in der Regel einen PKW. In der Regel werden Neuwagen von Autohäusernverkauft, die einen Vertrag mit einem Autohersteller geschlossen haben (sog. Markenautohaus oder Vertragshändler). Käufer werden im Autohaus vor Ort fündig oder auch auf Internet-Fahrzeugmärkten. Bei den Käufern handelt es sich in rund 40 % der Fälle um Privatkunden.[1]
    DefinitionBearbeiten
    Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als fabrikneu klassifiziert, wenn:

    • nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
    • er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
    • er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
    • das Modell noch unverändert hergestellt wird.

    Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.
    Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassenwurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde.[2] Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, über 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustands des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen.[3]
    https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen

  • Was diese Eintragung bedeutet weiß ich nicht. Zum Thema lange Standzeit hat der BGH schon 2003 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Zwischen Herstellung und Kaufvertrag dürfen bei einem Neuwagen nicht mehr als 12 Monate liegen. BGH, Urteil v. 15.10.2003 VIII ZR 227/02. auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de. Dort auf Entscheidungen gehen und das Aktenzeichen eingeben. Soweit ich weiss gilt dieser Grundsatz noch immer. Gilt aber nur für Neuwagen

    Es kommt darauf an, was im Vertrag angegeben ist.Ob Internet-Kauf oder vor Ort, etc.

  • Ich würde sowohl den Wagen als auch einen verhandelbaren Nachlass nehmen... und mich dann an dem geilen Roadster erfreuen.