So, gerade nochmal gecheckt und mit dem TÜV-Prüfer gesprochen.
Federn und Spurplatten sind bei meinem Fahrzeug gem. §19(3) eingetragen, und das Fahrzeug entspricht insoweit den geltenden Vorschriften.
Code: Zitat lt. Eintragungsbericht:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen
Das heisst lt. Prüfer im Klartext: Sofern ich nicht umziehe, das Fahrzeug an/abmelde, reicht es die ausgestellte Bescheinigung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Wäre dem nicht so, würde in der Bescheinigung stehen: "Unverzüglich" einzutragen.
Da ich nicht vorhabe den Spider zu verkaufen, spare ich mir den kostenträchtigen Behördengang und erhalte mir die Flexibilität ohne weitere Formalitäten den Umbau rückgängig zu machen.