LED Ringe im Scheinwerfer heller machen

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    Moin,


    ist zwar nicht "kriegsentscheidend" aber schon arg schade (um nicht zu sagen dämlich), dass wenn man schon Geld in die Hand nimmt, also der Hersteller, diesen LED Kranz einzubauen, diesen dann nicht als Tagfahrlicht nutzt, sondern klassische Funzeln in den Ecken. Diese dann in den "höheren" Versionen (oder war es mit dem Lichpaket?)durch LED zu ersetzen ist eigentlich ziemlich arm.


    Ich hatte auch gedacht, dass mit dem LED Tagfahrlicht im Propekt der LED Ring gemeint ist, war zwar nicht der entscheidende Kaufgrund für mich (weder fürs Lichtpaket noch fürs Auto), aber dass der LED Ring nur für die "reine Schönheit ist, was er eben nicht ist, weil zu schwach, und das Tagfahrlicht redundant und zusätzlich drin ist, da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen.


    [/b]

    @Spiderristi
    Da steht ja nun mal gerade nicht, dass es nicht erlaubt wäre, das LED "heller" zu machen, im Sinne / Richtung eines Tagfahrlichtes. Ich kenne mich nicht aus, und kann mir vorstellen, dass es tendenziell nicht zulässig wäre, nurt gibt der von Dir verkinkte Artikel dazu null her. Im Gegenteil der sagt eher das es ginge, denn dort wird ja nur gesagt, dass weisses Licht zum Beispiel als Tagfahrlicht zulässig ist.


    Abstrakt würde ich sagen, ist es genauso zulässig oder unzulässig den LED Ring heller zu machen, wie die anderen Lampen durch (oft ja auch hellere) LED zu ersetzen.
    Bliebe also eher ide Frage, ob es der Rennleitung oder dem TÜV auffiele, dass der LED Ring nun "heller" ist, als im Original und die eigentlichen TF nun "aus" sind (
    sind die CAN BUS überwacht?)




    Grüße
    L.

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  • Off-Topic

    Ich habe ja nicht gesagt, das es vorboten ist, sondern nur empfohlen da rein zu schauen.

    Will mich ja nicht streiten, nur steht halt gerade dort NULL zu dem Thema, ob erlaubt, verboten und welchen Bedingungen erlaubt oder verboten. Es lohnt sich also nicht dort reinzuschauen, oder welchen "Erkenntnisgewinn" zum Thema ziehst Du aus der Seite dort, den Du anderen empfiehlst?


    Grüße
    L.

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  • Will mich ja nicht streiten

    Will ich auch nicht


    da steht im Prinziep das gleiche wie auf dieser Seite https://www.autoteileprofi.de/ratgeber/led-scheinwerfer-2068


    Erkenntnisgewinn: ja man darf es machen muß sich aber an Zulassungsbestimmungen halten (wie bei fast allem über das wir hier diskutieren)
    Entweder hat das Austauschteil eine ECE Nr. oder ABE. Wenn nein muß Du eine Einzelabnahme (habe ich auf einer Seite der DEKRA gefunden) machen.


    Was ist mit den gesetzlichen Bestimmungen?
    – Scheinwerfer sind Teil der sicherheitsrelevanten Ausrüstung des Fahrzeugs und unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen
    – Die Lichtfarben sind vorgegeben und auch die Leuchtkraft ist geregelt
    – Bei einem Scheinwerferwechsel muss das Auto den Behörden vorgeführt werden, es sei denn:

    Die Austauschteile sind anhand der ECE-Nummer als zulässig gekennzeichnet
    Die Austauschteile verfügen über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    – Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu hohen Bußgeldern und zum Entzug der Fahrerlaubnis


    Und wer viel Zeit zum lesen hat dann habe ich hier nochwas gefunden https://www.dekra-tuning.de/
    Da werden dann wohl alle Fragen angesprochen

    Und immer freundlich winken <3 wenn ihr einen seht

  • Da wäre ich nicht so sicher dass das keinem Prüfer auffällt. Das Problem was ich hier dann sehe ist dass du dann immer mit Tagfahrlicht unterwegs bist. Auch in der Nacht wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist. Und beim Lichtcheck fällt das schon auf denk ich wenn sich das Tagfahrlicht nicht zum Standlicht zurück dimmt.