An mir ist der Kelch auch nicht vorbei gegangen

  • die Chancen stehen in der Tat schlecht. Das sehe ich auch so.
    Aber aussichtslos ist es definitiv nicht. Es kommt hier auf einige Einzelheiten an. Es reicht zunächst, wenn der Überholer einräumt überholt zu haben. Damit setzt er einen sog. Anscheinsbeweis. Das ist wichtig wegen der Beweislast. Ebenso kommt es darauf an wer der Geschädigte ist. Das muss nicht der Fahrer sein. Ist z.B. die Ehefrau Eigentümerin des Fahrzeuges ist diese Geschädigte/Ansruchstellerin. In der Folge ist der Fahrer dann Zeuge. Wenn auch nicht unbeteiligter aber eben Zeuge. Es kommt daher auch entscheident darauf an, wie man den Verursacher angeht um ihn zu einer belastenden Aussage zu bewegen.
    Bsp. Trägt man vor, er hat mich beim Einscheren fast gerammt, ich musste hart bremsen um einen Unfall zu vermeiden kommt ggf. die Antwort, dass das so nicht stimmt, man habe mit genügend Abstand überholt. Im Ergebnis hat man schon mal den Überholvorgang an sich (Anscheinsbeweis) eingeräumt. Nur ein Bsp. Es kommt noch auf einiges mehr an.
    Das führt zwar nicht zwingend zum Erfolg, ist aber nicht chancenlos.

    Das ist bei uns genau der Fall.
    Vielen Dank für den Hinweis

    124 Spider Lusso AT, Vesuvio schwarz, Interieur schwarz, alle Pakete, Alarm, Rückfahrwarner.

  • Man sollte aber bedenken, das bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung im Folgejahr der Schadenfreiheitsrabatt reduziert wird, sofern kein Rabattschutz im Vertrag vereinbart ist. Abzüglich der SB sollte man also dies vorher gut durchrechnen

    LG


    B.


    Alfa Romeo 159ti tief/hart/breit

    Fiat 124 Spider Lusso, Attracktief

    3 x Aprilia: RS660/RS125/SR50

  • Beim ZdA (https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular) den Versicherer herausfinden. Dann mit einem formlosen Schreiben (Anleitung hier https://www.verivox.de/ratgebe…ulierung-vorlage-1000772/) den Schaden geltend machen. Name des Versicherten/Halters brauchst Du erstmal nicht.


    Bei Fragen kannst mir gerne ne PM senden. :)

    das wäre sicher der übliche und natürlich gangbare Weg. Das mag bei Unfällen mit mehr oder weniger klarem Ablauf auch zum Erfolg führen. Hier halte ich das aber für eine falsche Taktik. Wenn ich die Versicherung direkt anschreibe wird sich diese zunächst nicht zur Haftung äußern. Vielmehr schreibt diese ihren Kunden an und bittet um Angaben zum Unfallgeschehen. Dessen Angaben bekommt der Geschädigte dann aber nicht zu sehen. Der Sachbearbeiter der Versicherung ist geschult darauf jeden Ansatzpunkt der zu einer Regulierungsablehnung führen kann zu erkennen und wird die Angaben des Kunden entsprechend auslegen.
    Schreibt man aber zunächst den Halter/Fahrer direkt an hat man zumindest die Chance, dass dieser sich äußerst und hierbei Ausführungen macht die für die spätere Verschuldensfrage entscheident sein können. Die Möglichkeit die Versicherung im Anschluss auch anzuschreiben geht mir dabei nicht verloren. Sollte der Unfallgegner nicht reagieren sondern das Ganze direkt an seine Versicherung leiten stehe ich auch nicht schlechter da als vorher.