das ist zutreffend, man kann entsprechende Vereinbarungen aber auch in Leasingverträgen treffen. Nennt sich dann nur "kalkulierten Restwert" mit der vertraglichen Zusage das Fahrzeug zu diesem KRW später übernehmen zu können (nicht müssen). Zustand und Laufleistung sind dann egal. Hatte ich bei einem früheren Leasingfahrzeug auch so gemacht. Wenn man den Wagen als reines Schönwetter-Fahrzeug fährt und pfleglich behandelt hat sich das bei mir immer gelohnt, da der RW wesentlich höher lag als der zuvor kalkulierte.
Jetzt bin ich aber schon sehr OT.