..aber für deinen wurde ja offenbar die Erstzulassung noch rechtzeitig in Deutschland vorgenommen(?), insofern solltest du beim Ummelden nichts verschlampern können
Erstzulassung und bislang einzige Zulassung war in Deutschland, jawohl. Damit könntest du durchaus recht haben, dass man bei einer reinen Ummeldung diese Sondergenehmigung gar nicht mehr braucht, was nicht schlimm wäre, würde die Sache nur einfacher machen