konkret zur Waschanlage:
Auf jeden Fall abbauen. In der Regel weisen die Waschanlagenbetreiber in Ihren AGBs darauf hin, dass entsprechende Anbauteile, die nicht serienmäßig verbaut sind und darüberhinaus auch noch über die Karosserie hinausstehen abgebaut werden müssen, bzw. damit die Waschanlage nicht benutzt werden darf.
Kommt es zu einem Schaden am Heckträger oder Kfz, bei dem der Heckträger mitursächlich war, gibt es keinen Schadenersatz.