nach der Schilderung von Peterle ist er aus der Tiefgarage ausgefahren. Da gilt kein rechts vor links. Der Ausfahrenden ist immer wartepflichtig. Wenn der Unfallgegner aber falsches Blinksignal gesetzt hatte, trifft diesen i.d R. eine Mitschuld. Wenn Peterle eine Vollkaskoversicherung hat, kann er,je nach Haftungsquote, über das sog. Quotenvorrecht der Kaskoversicherung nahezu oder sogar vollständig seinen gesamten Schaden reguliert bekommen. Also auch die Positionen die von der VK nicht bezahlt werden wie Selbstbeteiligung, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung und den Rückstufungsschaden bei der Versicherung usw.
Hi Dackel - nur wenn er es beweisen kann dass der Andere geblinkt hat und dem Blinksignal nicht gefolgt ist. Streitet der "Blinkende" seine Blinkbetätigung ab und Peterle hat keinen Zeugen wirds schwierig bis unmöglich eine Teilschuld durchzusetzen.
Aber bei Vollkasko ist es nicht ganz so tragisch, da der Schaden ja so oder so behoben wird.
Was wichtiger ist als die Schuldfrage (jeder macht mal Fehler) ist die schnelle Regulierung und die Wiederherstellung des Fahrzeuges.
Bei mir und meinem Heckschaden vor zwei Monaten hats "nur" 5 Wochen gedauert und was ich gesehen hab, gibts die Frontschürze sofort verfügbar zu kaufen.
Hoffe nur dass der Schweinwerfer nix abbekommen hat - auf den ist die Wartezeit deutlichst länger