Jetzt hat es mich auch erwischt (Unfall)

  • nach der Schilderung von Peterle ist er aus der Tiefgarage ausgefahren. Da gilt kein rechts vor links. Der Ausfahrenden ist immer wartepflichtig. Wenn der Unfallgegner aber falsches Blinksignal gesetzt hatte, trifft diesen i.d R. eine Mitschuld. Wenn Peterle eine Vollkaskoversicherung hat, kann er,je nach Haftungsquote, über das sog. Quotenvorrecht der Kaskoversicherung nahezu oder sogar vollständig seinen gesamten Schaden reguliert bekommen. Also auch die Positionen die von der VK nicht bezahlt werden wie Selbstbeteiligung, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung und den Rückstufungsschaden bei der Versicherung usw.

    Hi Dackel ^^ - nur wenn er es beweisen kann dass der Andere geblinkt hat und dem Blinksignal nicht gefolgt ist. Streitet der "Blinkende" seine Blinkbetätigung ab und Peterle hat keinen Zeugen wirds schwierig bis unmöglich eine Teilschuld durchzusetzen.

    Aber bei Vollkasko ist es nicht ganz so tragisch, da der Schaden ja so oder so behoben wird.


    Was wichtiger ist als die Schuldfrage (jeder macht mal Fehler) ist die schnelle Regulierung und die Wiederherstellung des Fahrzeuges.

    Bei mir und meinem Heckschaden vor zwei Monaten hats "nur" 5 Wochen gedauert und was ich gesehen hab, gibts die Frontschürze sofort verfügbar zu kaufen.

    Hoffe nur dass der Schweinwerfer nix abbekommen hat - auf den ist die Wartezeit deutlichst länger

  • Ja ne iss klar....geht natürlich nur, wenn es nachweisbar ist. Ich wollte auch nur darüber aufklären, dass man über das Quotenvorrecht und Vollkasko zu 100 Prozent Regulierung kommen kann.

    Bei mir fährt daher auch immer die Dashcam mit. Selbst beim parken lasse ich sie über einen Powerpack mitlaufen.

  • Hallo Leute,


    gibt einige Neuigkeiten seit gestern.

    Hatte garnicht daran gedacht, das ich ne Dashcam im Spider habe.

    Und siehe da, der Unfall ist in 4K gestochen scharf aufgenommen. Im Video sieht man ganz genau das der Fahrer rechts geblinkt hat.


    Aber das ist soweit unerheblich, da Er sich bei seiner Versicherung bereits als schuldig bekannt hat.

    Die Versicherung (AXA) hat mich gestern Abend noch angerufen.

    Der Unfallverursacher hat dort eine Premium Unfall Versicherung laufen.


    Also, Montag werde ich einen Anruf von einem Karossiriebauer hier aus meiner Gegend bekommen, zwecks Termin zum Abholen meines Wagens.

    Ich muss mich um absolut nichts kümmern. Die Reparatur wird von denen auch nur mit original Teilen durchgeführt. Werde dann auch dafür sorgen das der Scheinwerfer (mit Kurvenlicht) natürlich funktioniert.

    Außerdem muss die Felge ersetzt oder Repariert werden, da diese total verkratzt ist. Motorhaube und Kotflügel wo das Logo drauf sitzt, scheinen ok zu sein, lasse ich aber alles Prüfen.

    Wenn der Kunde schon ne Premium Versicherung hat, lasse ich alles machen was zu machen ist, egal wie teuer das wird. Ach und TÜV machen die auch gleich mit. :)


    Bin auch mal gespannt wann meine Versicherung sich meldet, und was die dazu sagen...


    Edit:

    Ganz vergessen, ein Leihwagen, der meinem Wagen ähnlich ist, inkl. km+Benzin wird mir auch kostenlos gestellt. :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Kleine Zwischeninfo.


    Montag wurde der Wagen hier bei mir vom Hof abgeholt.

    Dienstag musste ich in die Werkstadt um einige Unterschriften zu leisten, und mit einem Gutachter den Wagen begutachten (äußerlich).

    Anschließend ging der Abarth auf die Hebebühne wo auch alle Karosserieteile abmontiert wurden. Es stellte sich raus das unter der Verkleidung auch jede Menge defekt ist.

    Heute, also eine Woche später, kam das Gutachten.

    Wiederherstellung in den Zustand vor dem Unfall, fast genau 10.000€ + Gutachterkosten + Ausfallkosten.


    Mich macht aber eines stutzig, ich habe doch die Limitierte Auflage des Wagens inkl. Plakette und Nummerrierung.

    Trotzdem soll der Wagen nur 25.000€ wert sein?

    Dem Gutachten liegen aktuelle Verkehrswerte bei, wo allerdings kein einziger Abart mit Limitierung bei ist.

    Also mit anderen Worten, die Limitierte Auflage ist/soll genau so viel Wert sein wie die normalen Ausführungen.

    Da stimmt doch was nicht, vor allem wenn man bedenkt das die Limitierte Auflage 10.000€ mehr gekostet hat (~45.000€).

    Muss ich noch mal nachfragen beim Gutachter...


    Teile sind wohl alle vorrätig und die Wiederherstellung dauert laut Gutachten 12 Tage.

  • Nicht jeder Gutachter berücksichtigt solche Sonderserien, wenn er nicht darauf hingewiesen wird. Es gibt (leider) auch erhebliche Unterschiede in der Bewertung je nachdem wer den GA beauftragt. Der von der Versicherung beauftragte GA bewertet häufig niedriger als der eigene. Sprich ihn nochmal darauf an.

  • Moin,


    1. Wie schon zuvor erwähnt, berücksichtigt nicht jeder Gutachter solche Sachen, sei es aus Unkenntnis, weil sein olles Standardprogramm diese und andere Spezialitäten nicht kennt, sei es weil er wie ebenfalls schon erwähnt eben Gutachter der Versicherung ist, es ist eben NICHT Dein (= von Dir beauftragter und bezahlter) Gutachter und es gilt wess Brot ich ess, des Lied ich sing.


    2. Ich wage die These, dass die Limitierte Version, allein aufgrund der Limitierung /Plakette 10.000 Mehrpreis ausmachte. Da wird das allermeiste für die Ausstattung/Pakete drauf gegangen sein im Vergleich zum nackten Abarth, allein Tourismo Paket oder die 2 Farben Lackierung kosteten einen mittleren Betrag, weiter ging es mit Bose, Navi, Lichtpaket etc.


    Ich als Fahrer eines der angeblich echten 124 Stücke vom Spider GT die bei Einführung für Deutschland vorgesehen und limitiert sein sollten, kenne das. Bei mir wurde nur schon auf den Plakettenzinnober verzichtet. Fiat hat ja sogar Nummern mehrfach auf Plaketten angegeben. Wurde auch schon im Forum diskutiert/berichtet.


    3. Wichtig, falls der Schaden mal laut Gutachten an den Zeitwert heran geht, immer dran denken, man hat in Deutschland Anspruch auf Reparatur bis 130% lt Gutachten, sollte es dann bei Reparatur noch teurer werden, ist selbst das abgedeckt.


    Erzählt einem nur kein Gutachter und auch nicht die angeblich eigene Versicherung, warum nicht liegt auf der Hand, wäre ja viel teurer für die ;-).


    Viel viel Glück bei der Reparatur und allzeit gute Fahrt!!!!


    Grüße

    L.

    :thumbup: | Abarth 124 GT Automatik | Alpi Orientali | OZ Ultra Leggera 17"| Rot-schwarze Ledersitze | Officine Abarth Paket | Lichtpaket | Soundpaket | Premium Paket | :thumbup:

  • Was Insulaner da zu der sog. 130 Prozent Regelung schreibt ist grundsätzlich richtig. Das gilt aber nur bei einem Haftpflichtschaden, also wenn die Versicherung des Unfallgegners bezahlt. Nicht bei einem Kaskoschaden der eigenen Versicherung. Auch unbedingt beachten, dass bei der 130 Prozent Reparatur genau nach den Vorgaben im Gutachten repariert werden muss. D.h. jede Schraube die im GA aufgeführt wird, muss auch getauscht werden. Das ist wörtlich zu nehmen. Versicherungen prüfen das auch häufig und schicken nochmal einen Gutachter zur Prüfung raus.

  • Wurde 14 Uhr von der Werkstatt angerufen.

    Leider sind viele Ersatzteile nicht vorrätig.

    Wurden allerdings schon Bestellt.

    Aber jetzt kommt's, die Zulieferer können noch nicht sagen wann die Teile lieferbar sein werden.

    Erste vorsichtige Schätzung Ende September.


    Ich musste den Wagen mitnehmen, da ich eine Abschließbare Garage habe.

    Der Spider wurde soweit fahrtüchtig gemacht, allerdings ohne TÜV.

    Der Grund ist einleuchtend, die Werkstatt fährt den Wagen jeden Tag rein und wieder raus.

    Die wollen nicht das Er nachts draußen steht, aber tagsüber der Platz gebraucht wird für andere Fahrzeuge, die repariert werden.


    Naja, nun steht die Kiste in meiner Garage. Und ich warte auf den Anruf das die Teile da sind.


    Ihr könnt Euch nicht vorstellen wie krank mich diese ganze Sache macht.

    Könnt nur noch Kotzen, Heulen und schlafe nachts schlecht.

    Was für ein Trauma...