Fiat 124 Spider Felgen
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Gratuliere. Sieht stark aus.
Für meinen Geschmack würde ich die Spiegelkappen noch in Wagenfarbe umlackieren, nach dem Motto dezent aber mit einer teuflisch roten Note. -
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Moin,
Schade, die OZ Ultraleggera Felge mit ET 30 hat keine Freigabe für den Spider. Lediglich ET 37 + 44 ist (mit Eintragung) möglich. Also bleibt es leider dabei, entweder ein wenig Einbuße bei der Optik oder die Spurplatten drinlassen und ein wenig
Einbuße bei der Fahrdynamik. Werde mal ein längerers Gespräch mit dem TÜV führen müssen ob da was mit Sondereintragung
bzw. Einzelabnhame zu machen ist. Nur ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist man regelmäßig Opfer der emsigen Kontrollbehörden.Grrrrrrrrrrrrrrrrr.................
keep you informed
Johannes -
Mit Freigabe meinst du ABE?
Du kannst mit dem Gutachten bzw. ABE der ET37 auch die ET30 eintragen lassen. (= Vergleichsgutachten)
Die Prüfung ist dann ähnlich wie bei ET37 + Spurplatten, weil eben die Freigängigkeit getestet werden muss.Dazu einfach mit der ET30 OZ inkl. Teilegutachte + die ABE der ET37 zum Tüv.
(Ich mache das selbe mit der Breyton ET40 für die es nur ein Gutachten für den Mini gibt - Vergleichsgutachten is das der OZ UL ET42 - Dem Prüfer interessieren, nur: Freigängigkeit, Reifendimension, Traglast...)
Der Prüfer vergleicht diese kurz und wird dann am Fahrzeug die Freigängigkeit prüfen. Passt alles, so wird auch die ET30 eingetragen.
Das Prozedere ist nicht aufwändiger als wenn du Felgen + Spurplatten abnehmen lassen willst.Dennoch: Beim Tüv rate ich stets jedem vorher mal mit dem Prüfer zu sprechen und ihm zu erklären was man vor hat. Der "Wille" der Prüfer kann doch stark differieren und im Zweifelsfall fährt man einfach wo anders hin, wo sich jemand mehr mit der Thematik auseinander setzen will.
PS:
Im Grunde ist die 7x17 ET30 OZ nur das Serienrad mit 15mm Spurplatten. Statt die Spurplatten vom Tüv prüfen zu lassen, wird halt das Rad genommen.
Ein ABE hat den Vorteil, dass man gar nicht zum Tüv muss. Dies verfällt aber zumeist, sobald Spurverbreiterungen oder Tieferlegung ins Spiel kommen. Dann muss auch die ABE Felge eingetragen werden. -
Danke Marc für die Hinweise - habe die Gutachten angefordert und werde mal den TÜV befragen.
Gruß
Johannes -
Haben die Gutachten für Spider oder Abarth? Oder ist das TÜV mäßig die "gleiche Soße"?
Frag nur weil Johannes doch Abarth fährt.Wenn das unterschiedliche Gutachten sind läuft das eh auf Vergleichsgutachten heraus.
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Wird immer als das selbe Fahrzeug gesehen. Zumindest bisher bei Felgen und Fahrwerken so gesehen - der Abarth ist beim ST-X ja auch nicht im Gutachten, dennoch fahren hier Abarths inkl. Tüv damit rum.
Würde bei der Vorabbesprechung mit einem Tüv Prüfer solche Dinge jedoch auch ansprechen um ev. vom Hersteller noch ein Schreiben zu bekommen, falls es was geben sollte.
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Hi,
in den Gutachten für ET 37 + 44 sind beide Fahrzeuge genannt.
Gruß
Johannes -
Hier das Gutachten (ABE) der 7x17 ET37 Ultraleggera... explizit aufgeführt ist der Abarth dort nicht. Ev. nutzt der Abarth die selbe e Nummer bzw. fällt unter Typ NF.
Btw. das Gutachten (ABE) sagt aus, dass das Fahrzeug dem Tüv für eine Änderungsabnahme vorzuführen ist.
In Verbindung mit einer Fahrwerks oder Bremsen Änderungen gilt diese Gutachten NICHT!NewStuff... EtaBeta in 17" und 18"
EtaBeta.jpg