Abarth ist die gleiche e.-Nummer, beide KW Leistungsklassen sind geannt, - in Kombination mit nicht serienmässigen Fahrwerkskomponenten muss dies
gesondert gepüft werden.
Zitat aud dem Gutachten:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Aus
nahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsp
rechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Aber wei gesagt, hier wird nur ein persönliches Gespräch mit dem TÜV Klarheit bzw. Sicherheit bringen.
Gruß
Johannes