Wegen der Brembo Bremse könnte sie vielleicht nicht passen.
Fiat 124 Spider Felgen
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Ok, das ist ein Punkt...
Wobei die Originalen von Fiat/Abarth haben doch auch 7x17 oder?
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Wegen der Brembo Bremse könnte sie vielleicht nicht passen.
.... dies war meiner Erinnerung nach der Grund, aus dem die Lusso-Felgen nicht auf den Abarth passen.
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Neue Frage: Hat einder die "CD30 a tribute to History" auf einem schwarz / roten Abarth? Ich überlge, ob das passt?
Aus meiner Sicht passen die Felgen optisch gar nicht zu deinem Auto. Bei einem schwarzen Lusso passt es perfekt.
Aber zu einem Abarth in Rennwagenlook "Cruiser-Felgen", passt m.E. gar nicht. Dazu eine weitere Farbe am Auto -> Rot, schwarz, grau (Windschutzscheibenrahmen + Spiegel) und jetzt silber? Sieht für mich komplett durcheinander gewürfelt aus.
Zu einem rot schwarzen Abarth passen perfekt schwarze Felgen, welche sportlich aussehen. Nur meine Meinung
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ja das kann ich mir auch vorstellen. Wollte es daher mal sehen.
Hatte die CD30 an meinem X1/9 der auch schwarz rot war...eher ein Anflug von Melancholie
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Ok, das ist ein Punkt...
Wobei die Originalen von Fiat/Abarth haben doch auch 7x17 oder?
Denke schon. Kommt aber auch auf die Bauform der Felge darauf an ob sie passt oder nicht.
Gibt's für original Zubehörfelgen denn überhaupt eine ABE?
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eher ein Anflug von Melancholie
erlaubt ist was einen persönlich gefällt.
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Bei aller Schwärmerei, auch für das, was ich mir jetzt Donnerstag anbauen lassen werde, hier mal eine Frage zum Thema Recht und Ordnung:
Wenn in der ABE zur Rad-/Reifenkombinationen steht: A01, also eine Abnahme durch Prüfer/ Ingenieur/ Sachverständigen ist erforderlich und etwas weiter unten der mahnende Zeigefinger: Die Konstruktion sei "unverzüglich" bei der Prüfstelle vorzuführen... Was meint der Herr Gesetzgeber mit "unverzüglich"? Wenn ich meinen 124 aus der Werkstatt nach der Arbeit gegen 18:00 Uhr abhole, haben die Herren TÜV, DEKRA und Co. bereits ihren (wohlverdienten) Feierabend. Darf ich mein Auto dann noch nach Hause in die Garage bringen und am nächsten Tag zum Prüfer fahren, oder komme ich dann schon in die Hölle? -
Bei aller Schwärmerei, auch für das, was ich mir jetzt Donnerstag anbauen lassen werde, hier mal eine Frage zum Thema Recht und Ordnung:
Wenn in der ABE zur Rad-/Reifenkombinationen steht: A01, also eine Abnahme durch Prüfer/ Ingenieur/ Sachverständigen ist erforderlich und etwas weiter unten der mahnende Zeigefinger: Die Konstruktion sei "unverzüglich" bei der Prüfstelle vorzuführen... Was meint der Herr Gesetzgeber mit "unverzüglich"? Wenn ich meinen 124 aus der Werkstatt nach der Arbeit gegen 18:00 Uhr abhole, haben die Herren TÜV, DEKRA und Co. bereits ihren (wohlverdienten) Feierabend. Darf ich mein Auto dann noch nach Hause in die Garage bringen und am nächsten Tag zum Prüfer fahren, oder komme ich dann schon in die Hölle?Geht ja in deinem Fall gar nicht anders. Allerdings kann es sein, dass dann in der Zeit wo es nicht eingetragen ist, der Versicherungschutz erlischt. Oder du musst den Termin genau mit dem Termin vom TÜV abstimmen. In welchem Zeitraum genau das alles passieren muss, kann ich nicht sagen.
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Ich lege meine Hand nicht dafür ins Feuer, einfach so schnell wie möglich:
Unverzüglich bedeutet juristisch „ohne schuldhaftes Zögern“ (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Allerdings gilt dieser unbestimmte Rechtsbegriff für das gesamte deutsche Recht, wird dabei jedoch jeweils von den etwaigen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht.Eine Handlung ist also auch dann „unverzüglich“ erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird (so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.01.2008, Az.: VII ZR 17/07 = NJW 2008, 985 Rn. 18).
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht jedoch einen Zeitraum von zwei Wochen als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln als angemessen (BGH mit Urteil vom 25.02.1971, Az.: VII ZR 181/69 = NJW 1971, 891).