Fiat 124 Spider Felgen

  • Ich habe gaaaaanz früher einen Ford Fiesta ein wenig modifiziert.
    235er Reifen vorne, 285er hinten, tiefer gelegt und über 2 Meter breit.
    Nach dem Umbau bin ich zum Lackierer gefahren und dann zum TÜV. Auf dem Weg zum TÜV wurde ich angehalten und habe eine Anzeige bekommen.
    Also am nächstmöglichen Termin, eine Woche später, noch mal zum TÜV und Eintragung gemacht.
    Gegen die Anzeige bin ich vorgegangen und der Richter hat die Beamten gemahnt nicht so voreilig vorzugehen.
    Meine Meinung: wenn du angehalten wirst zeig die Gutachten vor, Normalerweise bekommst du maximal eine Mängelkarte und musst den Eintrag nachweisen.
    Für die Hölle reicht es nicht :D

    124 Spider Lusso AT, Vesuvio schwarz, Interieur schwarz, alle Pakete, Alarm, Rückfahrwarner.

  • Danke für das Vertrauen, das kann ich aber aus dem Bauch nicht beantworten.
    Grundsätzlich gilt: Erlaubt sind Fahrten zur Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges (z. B. Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, Zulassung eines neuen Fahrzeuges). Außerdem erlaubt: Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung vor der Zulassung und die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde. Auch Fahrten in und von der Werkstatt, die das Auto für eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung abnahmebe'reit macht, sind erlaubt. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt auch versichert ist. Das ergibt sich aus der FZV = Fahrzeugzulassungs-verordnung. Das Problem ist, dsss es hierbei immer um die Zulassung geht und ob die Fahrt zur Eintragung von Umbauten als Fahrt zur Sicherheitsprüfung gilt. Von der Logik her würde ich sagen ja. Das müsste man mal in einer Kommentierung zum FZV nachlesen, um sicher zu sein.

  • Herzlichen Dank, erst einmal an alle, die sich zu meinem Problem geäußert haben :)
    koelnerspider liegt "gesamtjuristisch" richtig.
    Nun jedoch das aber, welches mir heute eine sehr (!) freundliche Mitarbeiterin der Kfz-Zulassungsstelle darlegte:


    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Kfz-Schein") ist die Betriebserlaubnis für das jeweilige spezifische Auto, das darin aufgeführt ist. Ohne Betriebserlaubnis ist man sozusagen mit einem Eigenbau und damit illegal unterwegs.
    Diese erlischt in genau dem Moment, in dem grundlegende Eingriffe am Fahrzeug vorgenommen werden. Das bezieht sich auf alles, was mit Motor, Antrieb, Rädern, Abgasanlage und - man höre und staune - sogar Windschotts (gelten, sofern aus durchsichtigem Material, z.B. Acrylglas, als "Scheibe" und sind zulassungspflichtig) zu tun hat.
    Die "unverzügliche" Abnahme durch einen Sachverständigen hat DIREKT (!) nach dem Umbau zu erfolgen. Es gilt - so die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle - in der Rechtsprechung, heutzutage als zumutbar, das Auto 1-2 Tage in der Werkstatt zu belassen, bis dort der Prüfer einer anerkannten Prüfgesellschaft auftaucht, und den Umbau abnimmt und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellt. Erst danach (!) darf man zur Eintragung bzw. nach Hause fahren...
    Mitunter wird es - mangels Überprüfbarkeit - geduldet, dass jemand sein Fahrzeug trotzdem selber zu DEKRA/ TÜV et al. bewegt, rechtlich belastbar ist das aber nicht.


    Alles, was man bis zur Erteilung einer solchen Bescheinigung an Kilometern zurücklegt, tut man auf eigene Gefahr und riskiert, dass das Auto stillgelegt wird, man den Versicherungsschutz verliert oder man im schlimmsten Falle einen "gefährlichen Eingriff" in den Straßenverkehr begeht, was a) teuer sein und b) bis ins Gefängnis führen kann.


    Also: In der Werkstatt darauf bestehen, die Attestierung durch eine Prüforganisation dort im Rahmen des Umbaus durchzuführen und erst dann mit dem Prüfdokument zur Zulassungsstelle fahren bzw. sofern keine Eintragung erforderlich ist, mit der Bescheinigung im Handschuhfach wieder am Verkehr teilnehmen.


    Alles andere ist "Lottospielen".

    Schönen Gruß an die Inschinöre: Hapta fein gemacht, mein Auto!

  • Um Gottes willen... kein Wunder bläht sich die Bürokratie in diesem Land immer weiter auf X/


    Schiebt mal eine ruhige Kugel und beschwört nicht alles hoch. Nicht alles was sein kann muss auch so kommen. Ich fahr seit gut 15 Jahren Auto und wurde noch nie kontrolliert.


    Der Spider ist doch viel zu unauffällig. Wenn ich leise unterwegs sein will geb ich einfach wenig Gas. Fertig.


    Da fällt Alis Dreier garantiert öfter mal einer Kontrolle zum Opfern.


    Legal, illegal, scheissegal :thumbup:

  • Legal, illegal, scheissegal :thumbup:

    Im schönen Germanien mag das so sein,wo die Rennleitung alles unterhalb von Lamborghini und McLaren für untunebar hält.
    In Frankreich sieht die Welt schon anders aus: Der Monsieur Gendarm darf ausdrücklich "Gefahr im Verzug" feststellen, Dein Auto einziehen und Dich im TGV nach Hause schicken, wenn er den Verdacht hegt, dass Dein Kistchen nicht den Kriterien entspricht. Die Fahrkarte bezahlst Du.


    Da mein 124 runde 7000 km herunter hat und die französischen Straßen besser kennt, als die deutschen, setze ich mehr auf "Egalite und Fraternite" und habe es alles im Fahrzeugschein stehen, bevor mir die Erben des ehrenwerten Gendarm Cruchot erklären, dass ich mit einem EU-untauglichen Mobil unterwegs bin.


    Ich spreche zwar recht gut französisch, aber die Sprachkenntnisse wende ich lieber im Restaurant an ;)

    Schönen Gruß an die Inschinöre: Hapta fein gemacht, mein Auto!