Ja, abgeschliffen bis aufs Plastik
Eh nicht so schlimm, aber mich ärgert, dass die Leute nicht dazu stehen können, wenn sie was beschädigen. Da hinterlass ich doch wenigstens meine Daten...
Echt eine Frechheit. Es ist doch jeder versichert. Hierzulande ist bei so etwas der Straftatbestand des unerlauben Entfernens vom Unfallort erfüllt. Und das ist auch richtig so.
Moin,
ich will das weder kleinreden noch entschuldigen, nur genau da liegt meiner Meinung nach eine der Ursachen.
Derjenige, der so wie Sonnewend sagt, seine Daten hinterlässt (ohne Stundenlang, aktuelle Urteile sprechen da je nach Örtlichkeit und Uhrzeit durchaus von 1-2 Stunden !) macht sich genauso strafbar, wie derjenige, der gleich verduftet. Wie sich da ggf. jemand entscheidet liegt für mich auf der Hand...
Polizei anrufen hilft auch nicht unbedingt, wie ich selbst feststellen durfte nach einem minimalen Rempler,
die sagten nur "kamen Personen zu schaden? Nein? Warum rufen Sie uns dann an? machen Sie doch bitte die Leitung frei." So stand ich dann von 18:30 bis 20 Uhr 90 Minuten auf einem Penny Parkplatz, die Ironie, der andere hat keinen "Schaden" entdecken können, da er meinte, der Kratzer (wesentlich kleiner als der von Sonnewend sei schon vorher da gewesen".
Und ja, ich habe es selbst erlebt im Familienkreis, Schwager hat Daten hinterlassen, sicherheitshalber sogar doppelt (Visitenkarte mit Pers.Ausweis-Nr.) hinter den Wischer und in die Tür gesteckt. Hat der Halter angerufen? Nein, aber er hat aber direkt Anzeige erstattet, Namen, Adresse und Pers.Ausweis Nr. hatte er ja.
Und ja, Zettel hinter dem Wischer können wegwehen, aufweichen oder einfach von jemand anderem weggenommen werden (darum akzeptiert der Gesetzgeber sowas wohl nicht) Aber wenn der Anzeigende die Daten hat, war der Zettel ja offensichtlich noch da
Hat übrigens auch den Staatsanwalt und Richter nicht interessiert, als der Verteidiger den Polizisten als Zeugen befragte, ob und inwieweit sie den "Täter" ermitteln mussten, was dieser verneinte, da der Anzeiger ihnen alle Daten gegeben hatte.
Meiner Meinung nach sollte da in der juristischen Bewertung unterschieden werden, ansonsten erzieht die Rechtsprechung in Deutschland zur Fahrerflucht.
Wie es in Österreich gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Grüße
L.