• Die Rechtsprechung ist das Eine. Ob verwertbar oder nicht. Wenn Du der gegnerischen Versicherung einen Mitschnitt vorlegtst auf dem zu erkennen ist, dass deren Versicherungsnehmer klar Schuld ist, wird sie i.d.R zahlen. Bist Du schuld, musst Du ja nichts vorlegen :D

  • Ich habe auch eine im Fahrzeug.
    Zufälligerweise war ich im letzten Jahr indirekt in einen Unfall verwickelt, habe aber zum Glück nix abbekommen.
    Im Zeugenbogen habe ich angegeben, das ich die Situation mitgefilmt habe. Wochenlang hat sich nichts getan. Irgenwann rief die Polizei an und fragte nach den Aufnahmen. Erst habe ich eine Ermahnung erhalten, weil ich den gesamten Straßenverkehr aufgenommen habe, dann die Bitte um Aushändigung der Aufnahmen. Anscheinend bringt's hier und da doch was, aber eben inoffiziell.

  • Ich habe auch eine im Fahrzeug.
    Zufälligerweise war ich im letzten Jahr indirekt in einen Unfall verwickelt, habe aber zum Glück nix abbekommen.
    Im Zeugenbogen habe ich angegeben, das ich die Situation mitgefilmt habe. Wochenlang hat sich nichts getan. Irgenwann rief die Polizei an und fragte nach den Aufnahmen. Erst habe ich eine Ermahnung erhalten, weil ich den gesamten Straßenverkehr aufgenommen habe, dann die Bitte um Aushändigung der Aufnahmen. Anscheinend bringt's hier und da doch was, aber eben inoffiziell.

    Das soll einer verstehen, willkommen im Chaos

    124 Spider Lusso AT, Vesuvio schwarz, Interieur schwarz, alle Pakete, Alarm, Rückfahrwarner.

  • Bei einem Unfall würde ich auf alle Fälle erstmal nichts erwähnen von einer Aufnahme. Nur wenn's in die falsche Richtung geht, dann kann man sie hervorholen.


    Bitte behaltet im Blick, dass wir (oder zumindest ich) keine Dauerüberwachung durch selbsternannte Hilfssherrifs haben wollen. So wertvoll Videos bei der Aufklärung sein können, der Datenschutz ist mindestens genauso wichtig.


    Beste Grüße,
    jayrock

  • Es sollte klar sein, dass solche Aufnahmen einzig zur Klärung des "eigenen" Unfalls dienen. Der Verwendung gegen Dritte durch irgendwelche Hilfsscheriffs hat der BGH auch eine klare Abfuhr erteilt.

  • Es sollte klar sein, dass solche Aufnahmen einzig zur Klärung des "eigenen" Unfalls dienen...


    Aber auch in diesem Fall lassen manche Richter eine DashCam-Aufnahme als Beweismittel nicht zu. Und das war es dann.