Das ist juristisch keine Grauzone.
Will nur vorsichtig anmerken, wer das als Beweismittel einbringt riskiert parallel für die Daueraufnahme rechtlich belangt zu werden. Das mag in Russland funktionieren, hier verbietet das der Datenschutz.
Dackel hat das ja auch schon geschrieben, aber ich möchte noch ergänzen, dass so eine Aufnahme auch ohne Beweisvorlage bei Gericht hilfreich ist.
Bei einem Parkschaden kann man bspw. das Kennzeichen bei der Anzeige mit angeben, es muss ja keiner Wissen woher man das hat (man kann sich das ja bspw auch merken, wenn das andere Auto schon vorher daneben/davor/dahinter stand).
Und auch bei einem Unfall kann es selbst ohne Vorlage bei Gericht hilfreich sein. Wenn der Unfallgegner die Tat leugnen oder falsch darstellen möchte, wird er sich mit dem Wissen, dass eine Aufnahme existiert 3 Mal überlegen ob er das gerichtlich ausfechten möchte, um dort eine Falschaussage zu tätigen oder ob er den Schaden einfach abwickeln lässt.