Winterpause/Standzeiten

  • Um was dann? Wenn der Wagen richtig behandelt wird (Hohlraum- und Unterbodenversiegelung) kann der doch auch guten Gewissens im Winter bewegt werden. Ich glaub ich würd mir in den Arsch beißen wenn ich im Winter draußen das geilste Wetter seh aber der Spider unter einer Decke in der Garage steht :D

    ... sehe ich auch so ... gestern 6° Aussentemperatur ca. 18 Uhr schöner Sonnenuntergang ... Dach auf und schön relaxed aus dem Büro heimgekommen :)

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    Eibach Spurverbreiterung 40mm/Achse; Eibach Tieferlegung, ATH Hinsberger Windschott


    BMW 318i Cabrio (E30) * BMW 735i (E38) * VW Polo (6R) * ...

  • Na zum Glück habe ich noch mein zweites (altes) 206cc Cabrio mit Winterreifen für die kalten Tage (auch im Ruhrgebiet zieht es temperaturmässig gerade schon an - insbesondere morgens und abends kann es da doch schon frieren...) Bei mir kommen die Winterreifen für den Spider erst zum nächsten Winter, wenn der Peugeot verkauft ist :D

    124 Spider - Gelato Weiß - H&R Federn - 40mm Eibach Spurverbreiterung - Remus ESD - GFB DV+ - Pipercross Sportluftfilter

  • zigen Medium, welches unser Fahrzeug mit der Strasse verbindet, auf lange Sicht unbedingt sparen will...

    Sorry für meine Wortwahl, offensichtlich besteht hier ein Missverständnis. Ich will doch nicht an den Reifen sparen, wie kommst Du denn auf die Idee?
    Ich fahre Sommerreifen, weil die bei den Bedingungen bei denen ich Spider fahre den Winterreifen deutlich überlegen sind. Ich brauche keine Winterreifen, ich fahre das Auto nicht wenn ich welche brauchen würde. Meine Autos sind übrigens alle neu gekauft und sofort bezahlt...ich spare garantiert nicht an Reifen. Auch nicht wenn eine Versicherung dann angeblich Stress macht, was sie aber garantiert nicht tut.
    Ich habe unangemessen auf die Behauptung /Unterstellung reagiert ich könne mir keine Reifen leisten und würde innerlich beim Fahren dauernd an einen Prozeß mit meiner Versicherung denken.
    Das ist offenbar ok, dafür gibt es keine Ermahnung :)


    Mit dieser Entschuldigung verabschiede ich mich dann mal hier, ist mir ehrlich gesagt zu blöd (huch schon wieder ein böses Wort). Machts gut und passt auf euch auf.

  • Da ist man mal kurz nicht im Forum und dann so was...


    Ich habe die Diskussion zum Anlass genommen mal mit einem alten Bekannten der in der Rechtsabteilung einer großen Versicherung gearbeitet hat Kontakt aufzunehmen. Seine Ausführungen waren aufschlussreich und gelten für die CH, sollten aber in der EU kaum abweichen.


    Das Ein und Alles ist, dass die Ausrüstung und das Verhalten des Fahrers den gesetzlichen Vorschriften entspricht und den Verhältnissen angepasst sein muss (das ist natürlich ein Gummiparagraph). Also ist ein Sommerreifen im Winter sehr wohl zulässig so wie auch ein Winterreifen Im Sommer (!). Wenn, wie hier geschildert, die Straße trocken ist, oder auch nass und es zu einem Unfall kommt, ist ist kaum mit einem Regressanspruch der Versicherung zu rechnen, da ein solches Anliegen von den Gerichten wohl abgeschmettert würde. Da mehr als 90 % aller Unfälle durch menschliches Versagen passieren, könnte der Versicherer ja immer argumentieren: "Hättest du mal besser aufgepasst oder dich anders Verhalten" und die Zahlung verweigern. Daher gibt es wieder so ein Gummiding das sich Grobfahrlässigkeit nennt. Das beinhaltet wie in unserem Fall Reifen unter der Profilgrenze (oder eben Sommerreifen im Schnee), sowie die üblichen Verdächtigen Alkohol, Nötigung, massive Tempoüberschreitung usw. Nur in solchen Fällen ist mit Regress zu rechnen.


    Also genießt die Ausfahrten bei trockenem und kalten Winterwetter; die Versicherung wird Euch den Spaß nicht verderben.


    @Bert
    Wie Du siehst ist Justitia eher auf Deiner Seite. Hitzige Diskussionen gibts gelegentlich in allen Foren. Es wäre bedauerlich, wenn Du deswegen das Forum verlässt. - Also Schwamm drüber :thumbup: .


    Gruß
    Artus

  • Leben und leben lassen und immer nach vorne schauen... der Frühling kommt bestimmt

    Fiat 124 Spider Lusso - Ghiaccio Weiß - alle Pakete - Eibach ProKit - Ultraleggera 7x17 ET37 - Spur hinten/vorne +18 -Remus ESD mit 102 mm schräg/schräg :love: - The Stubby

  • Rechtslage in Deutschland:


    Sachverhalt: Reifen witterungsbedingt (verkehrsunsicheres Fahrzeug) ursächlich für Verkehrsunfall.


    a) Versicherer ist als KH-Versicherung verpflichtet, Drittschäden zu regulieren und kann aufgrund Gefahrerhöhung in Form einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenzt bis 5.000,00 EUR beim Versicherungsnehmer/Fahrer Regress nehmen.


    b) Versicherer als Kasko-Versicherung ist aufgrund der Gefahrerhöhung leistungsfrei.


    Gruß Rulaman

    FIAT 124 Spider Lusso in Argento Grau mit allen Paketen!
    Früher: `82 Pininfarina Spider DS 124 Spidereuropa