in dem Fall der zufallenden Motorhaube ist aber das Fahrzeug im "Ruhezustand" mit einer ausgeschalteten Zündung /Motor.
Lasst aber bei Betrieb des Spiders nur eine irgendwie geartete Unregelmäßigkeit in der Elektronik oder ein falsch eingestelltes Sportfahrwerk hinzukommen, dann könnte dies möglicherweise ein nicht regelkonforme Auslösen des Mechanismusses herbeiführen.
Ich hatte schon im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit einen Fall, da wurden Seitenairbags ausgelöst als gerade im Moment, als man einen LKW überholte, an diesem ein Reifen platzte.
Im Falle eines Auslösens ohne Fremdeinwirkung sehe ich auch Probleme bei der Kasko. Voraussetzung für eine Eintrittspflicht der Kasko ist laut den AKB`s ein Unfallschaden.
Hiervon sind in der Regel explizit Schäden ausgenommen, die durch den Betriebsvorgang entstehen oder aufgrund Fehlbedienung oder Überbeanspruchung.
Sofern ein Fußgänger (wie auch immer) Auslöser war, wäre das meiner Ansicht nach ein versicherter Unfall, ggf. ein Vandalismussschaden.
Ungeachtet dessen hätte man einen deliktischen Schadenersatzanspruch gegen den Fußgänger, wenn er durch eine Schlag oder Tritt den Mechanismus auslöst und dadurch ein Schaden herbeiführt.