Anwalt sagt: gäbe es das Beweissicherungsgutachten nicht, hätte man mich dermaßen über den Tisch gezogen. Welch genialer Rat von ihm.
Nein. Auftrag gab's keinen. Und wenn Gegner einen krampfhaft konstruiert und man einen annähme, wäre der ja durch Anwaltsschreiben widerrufen.
Wir haben nun zur Herausgabe der demontierten Teile u nochmal Mitteilung der Haftpflicht aufgefordert und auf die Beweisvereitelung hingewiesen, wenn die die Teile verschwinden lassen. Anwalt rechnet stark damit. Ich auch.
Wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren oder in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, um zu verhindern, daß das Beweismittel im Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 229 oder 230 mit Strafe bedroht ist.
Gestern wurde die Nürnberger Anwalts-Nummer ignoriert. Erst als RA mit unterdrückter Nummer anrief, hatte er den Gegner sofort dran. Dumm also auch noch.
Jedenfalls bleibt er dabei, Auto könne nicht herausgegeben werden, nicht transportfähig, da keine Lenkung. Die Chronologie wurde darüber hinaus komplett falsch dargestellt.
Was hab ich oben gefaselt? Die bemühen sich??
Ich Depp.