Die Delle per se ist der Bagatellschaden. Wo die Grenze ist, weiß nur der Richter, der das im Zweifel zu entscheiden hätte. Ich persönlich glaube nicht, dass ein Richter diesen Bagatellschaden, der mit einer Bagatellschadenbeseitigung (= Dellendrücken und Klarlack) behandelt wurde als etwas anderes als geringfügig bezeichnen würde.
Die Delle würde mich auch wurmen, aber wenn es passiert ist, ist es eben passiert. An der Liebe zur Frau wird es hoffentlich nichts ändern...oder?
Die ganze Tür, oder gar noch den Kotflügel lackieren, fände ich übertrieben.