Wir haben in AT 4 Jahre Garantie und selbst wenn es nur 2 Jahre sind: vor Ablauf der Garantie hin und entsprechend reklamieren. Kann man auch jetzt schon machen. Keine Ahnung wie sich das mit der Gewährleistung verhält, wenn FCA das Verdeck dann in 2 Jahren ersetz, ob die Gewährleistung auf das Verdeck dann ebenfalls wieder um 1 Jahr verlängert wird.
Ich weiß es nicht zu 100% sicher, bin aber der Meinung das auf ausgetauschte Teile noch einmal die gesetzliche Garantie zutrifft, ab Tag des Einbaus/Rechnungsdatum/Garantie-Tauschbescheinigung.
Wenn ich mir ein Verschleißteil, z.B. Bremsscheiben, tauschen lassen, und die fallen nach 200 km auseinander, werden mir die ja auch kostenfrei ersetzt. Also wenn im Rahmen des "normalen Gebrauchs" so etwas unnormales passiert, wird das immer wieder ersetzt. Es gibt ja mittlerweile sogar, wie ich meine irgendwo gelesen oder gehört zu haben (wahrscheinlich Mazda-Forum), von Mazda die Freigabe, das Verdeck jährlich (!) zu wechseln, sollte es keine Besserung ergeben, wenn eines getauscht wird
Ich glaube Fiat ist da leider unkulanter... Hatte letztens einen Vorführer an der Angel, der auch die Schürfstellen an der Vorderkante/Bügel des Verdecks hatte. Der Verkäufer wollte das mit Fiat über Garantie klären. Dabei raus kam, dass das Verdeck wie im Handbuch beschrieben von außen geöffnet werden muss, und so dieses Problem nicht auftreten würde. Sprich, man wirft also denen unsachgemäße Anwendung vor, die die Probleme mit dem Schürfen am Bügel haben Vielleicht wollte mich der Verkäufer auch einfach nur loswerden, allerdings ist so eine Aussage komplett fürn Arsch!