Wenn Nichts schleift, schleift eben NICHTS!
Denke, dass kann man schon so stehen lassen, bei der Frage nach Karosseriearbeiten.
Ob das einem Prüfer dann auch reicht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Da bin ich ganz bei dir.
Eine Radreifenkombination mit ABE heißt draufstecken und los fahren - Auswahl schöner Räder aber stets sehr gering.
Nun kommt noch das 2. große ABER:
Will man jetzt auch noch gern Tieferlegungsfedern oder ein Fahrwerk verbauen, weil einem der Golf Country Look mit den schönen neuen 18" so garnicht gefällt, heißt es: EINZELABNAHME trotz ABE.
Gleiches bei der Verwendung von Spurplatten oder einer anderen Bremse.
Die ABEs der Einzelteile beeinflussen sich und werden daher oft ungültig. Die Kombination muss dann vom TÜV abgenommen werden.
Ich behaupte mal, dass dieser Fall in der Praxis recht häufig eintreten wird.
Was hat einem eine ABE dann gebacht?
Was hilft bei einer Abnahme?
1. ein williger Prüfer - man kann nicht oft genug drauf hinweisen.
2. Den Prüfer vorab über die geplanten Änderungen informieren
3. Gute Dokumentation (Felgengutachten, ev. Tachoprotokolle, div. Teilegutachten usw. )
4. Ein Vergleichsgutachten einer genau so typisierten Kombination - hier kommt die Community ins Spiel
5. Ev. Partnerfirmen: Händler & Tuner mit gutem Draht zum TÜV.
Dies meine Erfahrungen aus meiner Vergangenheit.