Es ist Dir hoffentlich bewusst, dass dies schon sehr riskant ist:
Eine Karambolage auf einem (z.B. schattigen) Straßenabschnitt mit einer Temperatur unter 7 Grad und schon hat die Versicherung Grund genug, sich - zumindest teilweise - aus der Haftung zu entziehen.
Kleiner Widerspruch: "Das Gesetz zur Winterreifenpflicht" schreibt vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur Reifen mit folgenden Eigenschaften gefahren werden dürfen:
- Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung
- Allwetterreifen mit M+S-Kennzeichnung
- Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung
Bei Trockenheit und auch bei Nässe ist der Sommerreifen dem Winterreifen immer überlegen ... besonders beim Bremsweg ... und das unabhängig von der Temperatur.