Hi , für alle die Interesse haben, heute im Netz entdeckt (Preis sehr interessant):
https://www.ilmotorsport.de/sh…ffd1164fb9273e515a333a9f9
Passt auch in den Spider - Normalerweise ????
Gruss
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Gruss
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Ende Saison 31.12 Begin 01.01
Kann jemand mal ein Foto machen wo er den Strom abzapft ? Wäre auch Interessant für bel. Einstiegsleisten .....
Hi Leute , wollte keinen Krieg lostreten, jedoch Fakt ist :
1. Jetzt sollte es Schluss mit lauter Musik sein. Im Verkehrsministerium ist man sich einig, dass die laute Musik im Auto eine Belastung nicht nur für den Fahrer ist, sondern auch für seine Umgebung. Über eventuelle Strafen und Maßnahmen wurde hart spekuliert, da es nicht gerade einfach festzustellen ist, ab wann die laute Musik die Umgebung gefährdet. Ebenso schwer fällt es, die Dezibel-Höhe zu schätzen. Und am Wort „schätzen“ liegt die Betonung, da bis heute keine Geräte existieren, welche die Musiklautstärke aus einem heranfahrenden Fahrzeug messen können. Den Beamten ist daher vorgeschrieben, jeden Fahrer anzuhalten, aus deren heranfahrenden Auto die Musik schon ab einer Entfernung von 30-40 Meter zu hören ist. So machen sich Autofahrer strafbar. Und wenn Sie einmal angehalten werden, dann wird es heißen: „Sie betrieben verbotswidrig einen Lautsprecher.§ 33 Abs 1,
§ 49 StVO; § 24 StVG“. Darauf folgt eine Geldstrafe und Verwarnung. Jeder nächster Verstoß gegen dieses Gesetz wird Sie noch teurer zu stehen kommen. Einspruch können Sie jedenfalls erheben. Wird diesem aber nicht stattgegeben, dann ist ein Treffen im Amtsgericht mit dem Verkehrsrichter nicht auszuschließen.
2. Außerdem dürfen Passanten und andere Verkehrsteilnehmer nicht belästigt werden. Denn auch wenn es keine exakte Vorschrift über die „richtige“ Lautstärke gibt, kann die Polizei bei Lärmbelästigung ein Verwarngeld von zehn Euro verhängen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 23 ist der „Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
3. "Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr zu jeder Zeit wahrnehmen können", erklärt Steffen Mißbach, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland. Ansonsten kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden. Überhört der Autofahrer wegen der Musik beispielsweise einen Einsatzwagen, sei das eine Ordnungswidrigkeit, und die Polizei kann ein Bußgeld verhängen. Dieses liegt dann allerdings höher als zehn Euro, ist aber vom Einzelfall abhängig.
Die laute Musik kann zudem dazu führen, dass man vom Straßenverkehr abgelenkt wird. Doch gilt übrigens nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorradfahrer, Radler und sogar Fußgänger.
Bei Unfall empfindliches Bußgeld
Noch teurer kann es werden, wenn durch den Lärm ein Unfall verursacht wird. Dann können Haftpflicht- und Kaskoversicherung Regressansprüche geltend machen, warnt der TÜV Rheinland.
Und jetzt lasst uns diese Thema wieder abhacken, wir wollen uns ja nicht streiten ????
Ich schau mal nach, notfalls mach ich eins. Aber erst Morgen.
Ich hätte so gerne die Höhe vom OEM, aber ohne den Ausschnitt. Also, so wie das mittlere von ATH, aber mit der Gravur von Windrestrictor (ohne Beleuchtung)...
Nimm das von ATH, mach eine Vorlage mit dem PC und dann rann an den DREMEL und gravieren .....
Sorry wen Du Dich angegriffen fühlst, war nicht gegen Dich gerichtet. Aber ist doch wahr, wenn Du was schreibst und deine Hilfe nur per PN anbietest (aus was für Gründen auch immer) kann ich ja auch nicht gegen Dich Wettern so von wegen im Regen stehen lassen etc. Da liegt doch der Hund begraben. Und ich hab nicht zuerst geschossen .... Wenn ich deine Hilfe in Anspruch nehmen möchte und Du schreibst nur per PN dann hab ich kein Problem damit ne PM zu schreiben, wie scheinbar andere .....
Hat hier einer von Raubkopien gesprochen ? Ich glaube Du bist gerade gedanklich auf dem falschen Weg ....
Tut es weh, wenn man eine PM schreibt und einem dann geholfen wird ?????
Statt zu stänkern mal Gehirn einschalten ....