Beiträge von Bernie

    Hubraum und verkehrsrechtlicher CO2-Prüfwert ermittelt nach den Abgasmessverfahren

    mit folgenden Ausnahmen:

    NEFZ WLTP
    bei erstmaliger Zulassungvom 01.07.2009 bis 30.08.2018 bei erstmaliger Zulassungab 01.09.2018
    - auch bei Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zwecks so genannter Günstigerprüfung (gesetzlich geregelter Vergleich zur Besteuerung vor dem 01.07.2009) - weiterhin Werte nach Prüfverfahren NEFZ für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge jeweils mit verkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung (Übergangsregelungen im Verkehrsrecht)


    :)

    Hubraum und verkehrsrechtlicher CO2-Prüfwert ermittelt nach den Abgasmessverfahren

    mit folgenden Ausnahmen:

    NEFZ WLTP
    bei erstmaliger Zulassungvom 01.07.2009 bis 30.08.2018 bei erstmaliger Zulassungab 01.09.2018
    - auch bei Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zwecks so genannter Günstigerprüfung (gesetzlich geregelter Vergleich zur Besteuerung vor dem 01.07.2009) - weiterhin Werte nach Prüfverfahren NEFZ für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge jeweils mit verkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung (Übergangsregelungen im Verkehrsrecht)


    :)

    ja, funzt nicht, das einfügen. Aber nach nochmaligem Nachfragen, wird es der alte Steuersatz sein.

    putzen?????


    hmmm, vielleicht sollte ich bei einem neuen Auto damit anfangen.


    Aber vermutlich würde ich damit wie bei den bisherigen Felgen umgehen.
    Bei der SB Wäsche abspritzen, dass war es.

    Du kannst ein Fahrzeug nicht wie einen Menschen behandeln, ein Fahrzeug braucht Liebe.

    Hubraum und verkehrsrechtlicher CO2-Prüfwert ermittelt nach den Abgasmessverfahren

    mit folgenden Ausnahmen:

    NEFZ WLTP
    bei erstmaliger Zulassung
    vom 01.07.2009 bis 30.08.2018
    bei erstmaliger Zulassung
    ab 01.09.2018
    - auch bei Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zwecks so genannter Günstigerprüfung (gesetzlich geregelter Vergleich zur Besteuerung vor dem 01.07.2009) - weiterhin Werte nach Prüfverfahren NEFZ für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge jeweils mit verkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung (Übergangsregelungen im Verkehrsrecht)


    :)

    @'Bernie
    ich würde mit deiner Zulassungsstelle vorher sprechen - es sind noch immer sehr viele Gerüchte im Umlauf
    Viel Erfolg


    VG

    da kann sich mein Händler drum kümmern, aber danke, ich werde das Thema nochmal ansprechen.
    und habe dieses noch gefunden:
    Hubraum und verkehrsrechtlicher CO2-Prüfwert ermittelt nach den Abgasmessverfahren

    NEFZ WLTP
    bei erstmaliger Zulassung
    vom 01.07.2009 bis 30.08.2018
    bei erstmaliger Zulassung
    ab 01.09.2018
    - auch bei Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zwecks so genannter Günstigerprüfung (gesetzlich geregelter Vergleich zur Besteuerung vor dem 01.07.2009) - weiterhin Werte nach Prüfverfahren NEFZ für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge jeweils mit verkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung (Übergangsregelungen im Verkehrsrecht)


    Tja, das verstehe ich auch nicht warum es nachträglich keine Zulassung dafür gibt. Ist aber mit der LED Kennzeichenbeleuchtung und generell nächträglich verbauten LED Leuchtmitteln leider noch so. Vielleicht ändert sich da ja mal etwas. Wäre zu wünschen.

    ganz einfach, alles was mit Beleuchtung zu tun hat,ist speziell dieses, ist eine bauartliche Veränderung und somit illegal. geht zb die Firma hella hin, und nimmt die gleiche Rückleuchte und ändert nur den dynamischen blinker, läst es, ich glaube beim kraftfahrtbundesamt abnehmen. dann, ist es legal. muss aber vorher von einem offiziellen geprüft werden