Hubraum und verkehrsrechtlicher CO2-Prüfwert ermittelt nach den Abgasmessverfahren
mit folgenden Ausnahmen:
NEFZ | WLTP |
bei erstmaliger Zulassung vom 01.07.2009 bis 30.08.2018 |
bei erstmaliger Zulassung ab 01.09.2018 |
- auch bei Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zwecks so genannter Günstigerprüfung (gesetzlich geregelter Vergleich zur Besteuerung vor dem 01.07.2009) | - weiterhin Werte nach Prüfverfahren NEFZ für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge jeweils mit verkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung (Übergangsregelungen im Verkehrsrecht) |