Beiträge von Bartimaus

    Moin,


    habt Ihr so persönliche "Fahrzeugschubladen" ? Also rein von der Optik her. Technik hin oder her


    Z.B. wenn Ihr die Garage aufmacht, wie Ihr auf verschiedene Fahrzeugtypen/Modelle reagiert, bzw. reagieren würdet ?
    Zum Glück sind die Geschmäcker verschieden, und man kann nicht drüber streiten.


    Ich hab 4 Kategorien:


    1. Würgereflex: Nissan Juke bzw. SUV's, VW Käfer, Porsche 911 (alle Baureihen, bin da einer Meinung mit J.Clarkson, der übrigens auch auf Alfas steht)
    2. Ismirsch...egalreflex: Golf&Co
    3. Gänsehaut: mein Spider oder mein Alfa, Porsche Cayman GT4
    4. feuchtes Höschen: Maserati GT oder 2012er Quattroporno, 250er bzw. 256er oder 330er Ferraris


    Wie ist das bei Euch ?

    Danke für die Tests und Eindrücke hier.
    Ich hatte den Finger schon am Abzug vom Warenkorb, bis ich dann gelesen hab, das das Ventil kaum Verbesserungen bei Umdrehungen < 1.500 bringt.... und wie schon gesagt, um die Ecken fahre ich nicht im ersten Gang...


    Am Wochenende werde ich das ganze nochmal in der Eifel gezielt testen, denn das Turboloch ist wirklich das einzige was mich am Spider stört, und das auch richtig.
    Ich fahre im DailyCar seit 25 Jahren Turbodiesel, und die prägen, auch wenn die auch ein Turboloch haben, aber so ausgeprägt wie im Spider hab ich es noch nie erlebt. Selbst die Giulia die ich am WE probegefahren bin, konnte das deutlich besser

    Das Leben ist zu kurz um mit geschlossenen Koffern durch die Gegend zu eiern. Wenn Du aber morgens die Garage aufmachst, und Du beim Anlick des Gefährts keine wohlige Gänsehaut bekommst, ist es Zeit für einen Wechsel, falls die üblichen Rahmenbedingungen passen.

    Gilt doch nur für Fahrzeuge mit EBE. Hat Dein Auto eine EBE ? Meins nicht.


    Mein TÜV-Prüfer will die ABE der Stahlflex aber nur sehen, und will sie nicht eintragen.


    http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp


    Hier die ABE für Reifenfreigaben am Moped.



    Service - Information
    für REIFENUMRÜSTUNGEN an APRILIA - Krafträdern


    Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung
    Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der
    Fahrzeuggenehmigung überein.
    Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.
    Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen
    in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere
    die Anforderungen nach Kap. 1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft.
    Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht;
    eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).

    Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht


    (§13 Abs.1 iVm. Anl. 5 - Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).