Hmmmm hab schon bisschen Sorge das die Betriebserlaubnis erlischt beim Einbau? ...dann sieht das ziemlich schlecht aus versicherungstechnisch…….
Ich nehme mir Mal raus hier einiges klarzustellen
JA, es trifft zu, dass die Betriebserlaubnis erlöschen kann, wenn man nicht zugelassene Teile verbaut.
NEIN, man steht dann nicht ohne Versicherungsschutz da. Hierbei muss man aber zwischen Haftpflicht und Voll-/Teilkasko unterscheiden.
HAPFPLICHT:
Schäden Dritter werden immer bez. auch wenn ein unzulässiges Teil verbaut war. Die Vers. hat ggf. eine Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer. Der ist aber auf max. 5.000 € begrenzt. Regress setzt zudem voraus, dass das unzulässige Teil ursächlich für den Unfall war. Bei Tausch der Blinker Glühbirne gg. LED oder blinkenden Bremslicht eher unwahrscheinlich. Die Beweislast liegt hierbei aber beim Versicherungsnehmer und man könnte sicher trefflich darüber streiten.
KASKO:
Auch hier gilt, Leistungen der Voll-/Teilkasko entfallen nur, wenn der das unzulässige Bauteil ursächlich für den Schaden war oder diesen zumindest vergrößert hat. Bsp. unzulässige Bremsen mit weniger Bremskraft oder Anbauteile die wegfliegen und Schaden verursachen. Für die Beweislast gilt oben gesagtes.
SANKTIONEN:
Auch ohne Schadeneintritt begeht man durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird i.d.R m 50,- € verfolgt. Werden andere gefährdet erhöht sich die Geldbuße auf 90 € und 1 Punkt.
Man könnte jetzt noch diskutieren, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis auch zu Folge hat, dass man einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungs Gesetzt verwirklicht. Dann bewegt man sich im Strafrecht und wir reden von wesentlich höheren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe.