es werden immer mehr. Da sollten wir uns doch mal alle zu einem gemeisamen Spiderfoto treffen
Beiträge von Dackel
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Top und wo gibt's das
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gibt es das 124 Emblem nur in rot. An meinem schwarzen würde mir Chrom besser gefallen
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völlig korrekt ausgeführt was Insulaner das schreibt. Nennt man die sog. 130 % Regelung und ist gängige Praxis. Man muss dann aber genau nach Vorgabe des Gutachtens reparieren. Lässt man nur eine Schraube weg die laut GA ausgetauscht werden sollte, reguliert die Versicherung wieder nur auf Basis eines Totalschadens. Und richtig, immer einen eigenen Gutachter wählen und ruhig vorher sagen, dass man ggf. auf 130 % reparieren lassen will. Einen kleinen Spielraum haben die Gutachter auch und gerade im Grenzbereich können wenige 100 € entscheidend sein. Das mit dem eigenen Gutachter gilt bei nur bei Haftpflichtschäden. Bei Kasko schickt die Versicherung den Gutachter.
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Wenn du den Wagen erst im Januar, ich gehe mal von Jan. 2019 aus, gekauft hast, würde ich das gelassen sehen. Der Händler steht noch in der gesetzlichen Gewährleistung und hat für den Schaden aufzukommen. Dies gilt unabhängig davon, ob es auch ein Garantiefall gegenüber Fiat ist. Das wird der Händler natürlich vesuchen als Garantieleistung hinzubekommen weil er dann seine Kosten gegenüber Fiat abrechnen kann für die er sonst selbst aufkommen muss. Wichtig ist noch, dass der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate seit der Übergabe des Wagens an Dich aufgetreten ist. Das hat etwas mit der Beweislast zu tun. Das näher zu erklären würde aber zu weit führen. Warte ab, was der Händler nach der Untersuchung durch den Gutachter sagt. Sollte es dann Schwierigkeiten gehen, nimm dir eine Anwalt.
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passen wie angegossen
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und nochmal, das hat nichts mit dem Restwert zu tun. Wir sprachen hiervon im Zusammenhang eines Totalschaden. Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert. Restwert ist der Wert der für das beschädigte Fahrzeug noch von einem Aufkäufer bezahlt wird. Die Höhe ist für die Gesamtentschädigung unerheblich. Es ändert sich lediglich der Anteil der von der Versicherung bezahlt wird. Im Ergebnis ist die Summe gleich. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungwert abzüglich Restwert. Der wird vom Restwertaufkäufer bezahlt.
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Das sind ganz normale Versicherungen wie sie von jeder Vers.-Gesellschaft angeboten werden. Das Problem der Unterdeckung tritt i.d.R aber nur bei Totalschaden in den ersten meist 2-3 Jahren auf, wenn man finanziert oder geleast hat
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Das ist aber zu einfach gedacht. Nicht jeder hat mal eben um 20.000 € übrig für ein Auto. Warum dann nicht finanzieren. Zumal Fiat eine Null-Zins-Finanzierung anbietet. Auch ohne Finanzierung würde ich bei einem Neuwagen immer eine Vollkasko abschließen. Einen Unfall kann man immer auch mal selbst Verschulden oder es tritt ein Vandalismusschaden ein. Dann bleibt man auf dem Schaden sitzen.
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Sehr zufrieden, aber ich glaube du verwechselst Restwert mit restlicher noch ausgleichender Restrate am Ende der Finanzierung. Wie hoch der Restwert bei einem Totalschaden ist wirkt sich bei der Entschädigungszahlung nicht aus.