Auch wenn es in den Garantiebedingungen meist anders steht, solange eine Umbaumaßnahme nicht im kausalen Zusammenhang eines eventuell eingetretener Schaden steht, bleibt die Garantie bestehen. Das gilt i.d.R übrigens auch bei nicht eingehaltenen Serviceintervallen. Auch da muss ein Schaden ursächlich auf den nicht eingehaltenen Service zurück zuführen sein, damit die Garantie nicht greift. Es gibt jede Menge Gerichtsentscheidungen die das bestätigen. Nicht alles was in den Garantiebedingungen steht ist zutreffend und rechtlich haltbar.
ABER ! Kulanzleistungen gibt es dann nicht. Daher ist es grundsätzlich schon zu empfehlen die Serviceintervalle während der Garantiezeit einzuhalten.